Die Teilfelder des LexALP-Korpus und der Termbankstruktur wurden von einem Team von Rechtsexperten erarbeitet und ausgewählt. Dabei wurden sowohl die Klassifikationsspezifitäten als auch die Alpenkonvention und die Notwendigkeit mit in Betracht gezogen, Texte aus mehreren verschiedenen Rechtssystemen anhand einer gemeinsamen Struktur zu klassifizieren.
Aus diesem Grund haben die Rechtsexperten die Felder Raumplanung und nachhaltige Entwicklung in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Protokoll der Alpenkonvention in fünf Hauptbereiche unterteilt. Anschließend wurde das EU-Modell für eine weitere Unterteilungen der fünf Hauptbereiche so übernommen, dass alle beteiligten Länder ihre ausgewählten Dokumente unter maximal drei Kategorien klassifizieren können, von denen der erste zwingend angezeigt werden muss.
Diese Klassifizierung ermöglicht die einfache Auswahl aller untergeordneten Dokumente gemäß Fachgebiet und eine genaue Termauswahl in der Terminologiedatenbank.
Die Struktur der Korpusklassifizierung können Sie hier herunterladen: