Die Harmonisierung der in der LexALP-Termbank aufgenommenen viersprachigen Terminologiesammlungen wird von der Harmonisierungsgruppe durchgeführt.
Die Harmonisierungsgruppe ist für die Abschlussvalidierung der Harmonisierungsvorschläge verantwortlich, die im Laufe der gemeinsamen viersprachig angelegten Terminologiearbeit von Rechtsexperten und Terminologen erarbeitet wurden. Die Harmonisierungsgruppe besteht aus Vertretern von Projektpartnern und Beobachtern und wird zusätzlich von externen Experten der Fachgebiete Raumplanung und nachhaltige Entwicklung beraten. Mit dieser Kompetenz können die Mitglieder der Harmonisierungsgruppe die relevanten Rechtssysteme, Sprachen und Gebiete vollständig abdecken.
Die Harmonisierungsgruppe evaluiert, diskutiert und, wenn nötig, modifiziert die Harmonisierungsvorschläge. Anschließend werden die vier äquivalenten Termini offiziell validiert und über das LexALP Informationssystem einem breiten Nutzerkreis frei zugänglich gemacht.