LexALP bezieht sich auf die Konvention zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention), einem von acht Ländern des Alpenbogens (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz, Slowenien, Liechtenstein und Monaco) und der Europäischen Union gemeinsam unterzeichneten Rahmenvertrag.
Ziel der Vertragspartner ist es, das natürliche Ökosystem der Alpenregion zu schützen die nachhaltige Entwicklung der Region in Hinblick auf die kulturellen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Bewohner durch einen noch achtsameren und verantwortungsbewussteren Umgang mit den regionalen Ressourcen zu fördern.
Die Terminologie- und Harmonisierungsarbeit konzentriert sich besonders auf das Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, das die Vertragspartner in Artikel 9 dazu verpflichtet, Interventionspläne und/oder -programme in folgenden Bereichen auszuführen:
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Transportwesen
- Regionale Wirtschaftsentwicklung
- Ländliche Gebiete
- Stadtgebiete
Diese fünf Bereiche der höchsten Priorität - die in anderen Protokollen zur Rahmenkonvention noch genauer beschrieben werden, wurden als Grundlage für die Struktur des LexALP-Korpus und der Termbank verwendet, d.h. für die Klassifizierung aller internationalen, nationalen und regionalen Rechtstexte im LexALP-Korpus sowie der gesamten während des Projekts gesammelten Terminologie.